Sonderaktion: Mit diesem

25-teiligen Minijob-Praxispaket

schalten Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung zuverlässig aus …

Sie bekommen es jetzt sofort GRATIS per PDF zum Download, wenn Sie hier klicken:

Aber Achtung: Dieses einmalige Angebot gilt nur bis zum 04.09.2010!

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Mit diesem sonst nirgends erhältlichen Praxis-Set stellen Sie sicher, dass Sie bei der Beschäftigung Ihrer Minijobber wirklich alles 100%ig korrekt machen. Es ist die Lösung für alle Ihre Fragen zu Minijobbern & kurzfristig Beschäftigten - schnell & einfach! Schalten Sie jetzt Ärger, Prüfungsstreß und lange Diskussionen mit den Betriebsprüfern mit diesem Minijobber-Vertragspaket so weit wie möglich aus.

Diese 25 fertig zu übernehmenden Arbeitsverträge und Muster-Formulare für Minijobber lassen keine Frage offen. Darunter sind unter anderem:

Arbeitsvertrag für eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung - fertig zu übernehmen!
Arbeitsvertrag für eine befristete Aushilfsbeschäftigung - sparen Sie sich jetzt lästiges Abtippen!
Arbeitsvertrag für ein Ehegattenarbeitsverhältnis als unbefristete Teilzeitbeschäftigung
Arbeitsvertrag für ein Abrufarbeitsverhältnis mit Teilzeitkräften und Aushilfen
Entgeltnachweis bei Teilzeitbeschäftigung - einfach von Ihrem Minijobber ausfüllen lassen!

Quittung für pauschal versteuertes Entgelt an Aushilfskräfte
Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter nach § 5 des Mutterschutzgesetzes
Muster-Schreiben: Elternzeit und restlicher Jahresurlaub
Erklärung für die Elterngeldstelle - einfach von Ihrer Mitarbeiterin ausfüllen lassen!
Unfallfragebogen - damit Sie als Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen können!
Unfallfragebogen für einen Verkehrsunfall
Unfallfragebogen für einen Sportunfall
Unfallanzeige für einen Arbeitsunfall
Wie Sie die Voraussetzungen der Pauschalversteuerung einer geringfügigen Beschäftigung prüfen
Mit diesem Muster-Formular prüfen Sie die Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei kurzfristig
Beschäftigten
Wie Sie Versicherungspflicht bzw. -freiheit zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei Studenten überprüfen
Prüfung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei Schülern
Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Beschäftigung eines Schülers
Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung
Mitteilung über die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung
Erklärung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung
Erklärung des Mitarbeiters über den Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Bewerbergepräch: Diese Notizen sollten Sie sich machen

Muster-Zeiterfassungsbogen

Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Praxis-Set jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:

Was tun Sie, wenn dieser Herr vom Finanzamt Ihnen morgen sagt:

"Bitte zahlen Sie 9.331,02 € Lohnsteuer nach."

Würde Ihnen eine solche Aufforderung nicht auch die Schweißperlen auf die Stirn treiben? Eine solche Forderung kann Sie aber jetzt jederzeit treffen!

Betroffen sind Sie, wenn Sie
  • Mini-Jobber,
  • Teilzeitkräfte,
  • Aushilfen

im Unternehmen beschäftigen!

Ja, stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:

Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen Teilzeitkräfte auf 400-€-Basis. Natürlich haben Sie diese Kräfte gefragt, ob sie nicht noch weiteren Tätigkeiten nachgehen. Diese Überprüfung ist in Ihrem Unternehmen schon zur Routine geworden. Gut so.

ABER:

Dann kommt die Rentenversicherung in Form eines Betriebsprüfers daher. Und dieser stellt fest, dass 2 Ihrer Minijobber die 400-€-Grenze weit überschritten haben. Grund:

Beide 400-€-Kräfte haben auch woanders auf 400-€-Basis gearbeitet.

Und dann hält der Betriebsprüfer die Hand auf. Er will Geld sehen. Von Ihrem Unternehmen!

In dieser Situation gibt es genau 2 Arten von Arbeitgebern – und Sie haben es JETZT in der Hand, zu welcher der beiden Gruppen Sie gehören.

Wenn Sie ein bisschen so denken wie ich, gehören Sie lieber zur 2. Gruppe ...

Und genau dort gehören Sie ab sofort hin!

Denn mit dem neuen Informationsbrief „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ gibt es jetzt eine top-aktuelle Informationsquelle für Sie, mit der Sie Ihre garantiert betriebprüfungssicher

  • Aushilfen abrechnen,
  • Mini-Jobber einsetzen und
  • Teilzeitkräfte entlohnen!

Und das Beste:

Wenn Sie jetzt hier klicken, erhalten Sie die brandneue Ausgabe von

„Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ GRATIS.

Denken Sie nur an folgenden Fall:

Und der handelt genau von den 9.331,02 €, von denen am Anfang schon die Rede war:

Sie haben einige 400-€-Kräfte im Unternehmen. Natürlich achten Sie dann genau darauf, dass bei denen die 400-€-Grenze auch  eingehalten wird

Doch im Rahmen einer Betriebsprüfung merken Sie, wie das Gesicht des Betriebsprüfers zu strahlen beginnt. Sie ahnen Böses. Und tatsächlich:

Mit strahlendem Lächeln beugt er sich zu Ihnen herüber und sagt:

Das kostet Sie jetzt 9.331,02 €!

„Was ist passiert?“, fragen Sie ganz verdattert. Der Betriebsprüfer lächelt noch breiter:

„Für Ihre Branche gilt ein als allgemein verbindlich deklarierter Tarifvertrag. Demnach steht Ihren Aushilfen ein Stundenlohn von 11 € zu. Ihr Unternehmen zahlt aber nur 8,50 €. Bei der Betrachtung der 400-€-Grenze gelten aber die 11 €. Ob Sie die tatsächlich zahlen, ist vollkommen egal.“

Auch wenn Sie jetzt denken: „Sind wir denn jetzt im Wilden Westen …?“

…ist genau das traurige Realität! Ja, dieser Fall kommt bei Betriebsprüfungen immer häufiger vor. Und das Schlimme: Sie können nichts dagegen tun. Denn die Gerichte, zuletzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 16 R 2/07), stehen voll hinter dieser Vorgehensweise:

Deshalb beherzigen Sie unbedingt den Tipp aus „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“:

Überprüfen Sie jetzt unverzüglich, ob für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, nach dem Sie Ihren Teilzeitkräften und Aushilfen möglicherweise ein höheres Entgelt zahlen müssen! Denn sonst schlägt die Phantomlohnfalle zu.

Gut, solche Tipps zu haben?

Genau das ist ja das Ziel meines neuen Informationsbriefs „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“:

Es kann im Unternehmensalltag immer wieder mal vorkommen, dass Sie Teilzeitkräfte zu Überstunden heranziehen müssen. Vor allem in der Urlaubszeit kann es schließlich zu Personalengpässen kommen.

Doch Achtung!
Gerade bei Mitarbeitern mit reduzierter Arbeitszeit müssen Sie im Hinblick auf Überstunden einiges beachten! Zum Beispiel:

  • warum Sie bei regelmäßig anfallenden Überstunden unwissentlich aus einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft machen können
  • wie Sie bei Steuern und Sozialversicherungspflicht richtig argumentieren
  • welche Vertragsformulierung unerlässlich ist, damit Überstunden überhaupt möglich sind
  • wie Sie Überstunden bei Teilzeitkräften richtig vergüten
  • bei welchen Teilzeitbeschäftigten Sie niemals Überstunden anordnen sollten

Kennen Sie alle 33 Zugaben, die Sie Ihren Mini-Jobbern
2008 steuerfrei geben können?
33 Tipps, wie Sie die 400-€-Grenze durchbrechen.

Wenn nicht – oder wenn Sie nicht ganz sicher sind, dann klicken Sie gleich hier! Denn dann erhalten Sie zusammen mit Ihrer Gratis-Test-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ und Ihrem 25-teiligem Minijob-Praxispaket die exklusive Broschüre mit den 33 besten Zugaben, die Sie Ihren Mini-Jobbern 2008 geben können.

Ihr Vorteil:

Mit diesen Tipps können Sie mühelos die 400-€-Grenze knacken – ohne dass aus dem 400-€-Jobber ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter wird.

Ich will Ihnen nicht zu viel verraten, aber die Wette gehe ich ein:

Sie werden in dieser exklusiven Broschüre zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten entdecken, die ganz einfach umzusetzen sind und die Ihnen einen enormen Handlungsspielraum eröffnen.

Denken Sie nur an diesen Fall:

Schon seit Jahren arbeitet Frau Müller auf 400-€-Basis bei Ihnen. Doch sowohl die Stundenzahl als auch die Gehaltsgrenzen sind ausgereizt. Würden Sie Frau Müller auch nur einen Cent mehr zahlen, wäre die 400-€-Grenze gesprengt.

Andererseits verlangt Frau Müller nun eine Erhöhung. Sie möchte nicht noch weitere Jahre für denselben Stundenlohn arbeiten.

Was tun? Vor allem dann, wenn Sie diese Mitarbeiterin nicht verlieren möchten?

Es eröffnet Ihnen genau 33 Möglichkeiten, Frau Müller mehr zu geben, ohne dass die 400-€-Grenze auch nur im Entferntesten berührt wird.

Glauben Sie nicht?

Dann machen Sie doch einfach die Probe aufs Exempel und fordern Sie Ihre Gratis-Test-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ zum kostenlosen Test inklusive Ihrer GRATIS-Geschenke an!

Alles, was Sie zu tun brauchen, ist:

1 mal hier klicken  =    1 Gratis-Testausgabe und  5 Gratis-Geschenke!   

An dieser Stelle werde ich oft gefragt:
"Welche Themen erwarten mich denn in meiner persönlichen Gratis-Test-Ausgabe von Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell?"

Die Antwort gebe ich Ihnen gerne.

12 Antworten auf Ihre Fragen zu Minijobbern

Wie es mit der Versicherungs- bzw. Steuerpflicht bei Hausfrauen, Studenten, Schülern und Rentnern aussieht
wie Sie sich verhalten müssen, wenn der Sozialversicherungsträger eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen durchführt
Welche Urlaubsansprüche Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen haben
Wann eine Teilzeitkraft eine Verlängerung der Arbeitszeit von Ihnen verlangen kann – und wie Sie dieses Ansinnen rechtssicher abwehren
Ob und wann geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit haben
Welche Meldepflichten Sie bei Elternzeitlern beachten müssen
Wie Sie bei Minijobs die 400-€-Grenzen durchbrechen können, ohne zusätzliche Sozialabgaben
Wie Sie Beiträge in der Gleitzone richtig berechnen
Wie Sie bei Mehrfachbeschäftigungen Ihrer 400-€-Teilzeitkraft nicht zur Kasse gebeten werden
Wie Sie die pauschale Lohnsteuer nutzen, um sich mit einer einfachen und schnellen Methode das Leben zu erleichtern
Wie Sie mit Ihren Teilzeitkräften rechtssichere Arbeitsverträge schließen können
Wie Sie Aushilfen sogar ganz ohne Sozialabgaben und Steuern beschäftigen

Und das für Sie vielleicht Allerwichtigste:

Auf das, was Sie in „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“
lesen, können Sie sich zu 100 % verlassen!

Geprüfte Qualität!
Denn immer, wenn Sie einen Tipp nutzen oder umsetzen möchten, können Sie ganz sicher sein: Was in „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ steht, das stimmt auch. Denn jede Seite wird  von unabhängigen Gutachtern kritisch geprüft, bevor sie zum Druck freigegeben wird. Mehr noch:

Anzeigenfrei = 100 % Nutzen und garantierte Unabhängigkeit
Wenn Sie heute ein Magazin oder eine Zeitschrift kaufen, besteht jede Ausgabe zu 30 bis 50 % aus bezahlten Anzeigen. Ganz anders der neue Informationsbrief „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“. Es werden grundsätzlich keinerlei Anzeigen aufgenommen. Das heißt: 100 % Nutzwert! 100 % Arbeitgebersicht!

Sie haben mein Wort.

Ihre Antwort lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Denn Sie erhalten Gratis-Geschenke und die aktuelle Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ GRATIS. Wenn Sie JETZT antworten!

Mein Tipp für Sie:
Klicken Sie gleich hier und fordern Sie Ihre GRATIS-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ und diese exklusiven Gratis-Geschenke GLEICH an.

Zögern Sie nicht – lassen Sie Ihre Vorteile nicht ungenutzt verstreichen!
Antworten Sie jetzt!


Mit besten Grüßen

Britta Schwalm
Britta Schwalm
Chefredakteurin


PS:
Mit „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ steht Ihnen immer ein Helfer zur Seite. Es ist Ihr Rund-um-Sorglos-Paket!

Ihr Rundum-Sorglos-Paket:
Internet-Service: Alle wichtigen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten ergänzend zum "Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen" GRATIS downloaden. Dazu: tagesaktuelle Meldungen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind. 1. Internet-Service: Alle wichtigen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten ergänzend zum "Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen" GRATIS downloaden. Dazu: tagesaktuelle Meldungen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind.
Beratungs-Hotline: In der wöchentlichen Redaktions-Sprechstunde können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen und Ihre Fragen mit mir besprechen. 2. Beratungs-Hotline: In der wöchentlichen Redaktions-Sprechstunde können Sie direkt Kontakt mit mir aufnehmen und Ihre Fragen mit mir besprechen.
3. Gratis-Newsletter: Per E-Mail ganz kompakt, was aktuell für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung ist. 3. Wöchentliches E-Mail Update: Alle aktuellen Änderungen erhalten Sie ganz bequem per E-Mail. Kurz & kompakt informiere ich Sie darüber, was aktuell für Sie als Arbeitgeber  von Bedeutung ist.
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5. Kunden-Service rund um die Uhr: Wir sind – und das können Sie wörtlich nehmen – immer für Sie da! Und alle Service-Nummer und Service-E-mail-Adressen finden Sie in Ihrem Gratis-Test-Exemplar! 5. Kunden-Service rund um die Uhr: Wir sind – und das können Sie wörtlich nehmen – immer für Sie da! Unter der deutschen Festnetz-Nummer 0228 - 955 01 20  beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und Anliegen.

Ja, ich möchte ab sofort von dem neuen Informationsdienst "Teilzeitkräfte und Aushilfen aktuell" profitieren. Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von "Teilzeitkräfte und Aushilfen aktuell" umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte, Telefonat oder E-Mail genügt), erhalte ich 16-mal pro Jahr die neueste Ausgabe von "Teilzeitkräfte und Aushilfen aktuell" zum Preis von nur 19,95 Euro pro Ausgabe. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit zum Ende eines Bezugsjahres möglich

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