|
Was tun Sie, wenn dieser Herr vom Finanzamt Ihnen morgen sagt:
"Bitte zahlen Sie 9.331,02 € Lohnsteuer nach."
|
 |
|
Würde Ihnen eine solche Aufforderung nicht auch die Schweißperlen
auf die Stirn treiben? Eine solche Forderung kann Sie aber jetzt jederzeit
treffen!
Betroffen sind Sie, wenn Sie
- Minijobber,
- Teilzeitkräfte,
- Aushilfen
im Unternehmen beschäftigen!
Ja,
stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Sie beschäftigen in Ihrem
Unternehmen Teilzeitkräfte
auf 400-€-Basis. Natürlich haben Sie diese Kräfte gefragt,
ob sie nicht noch weiteren Tätigkeiten nachgehen. Diese Überprüfung
ist in Ihrem Unternehmen schon zur Routine geworden. Gut
so.
ABER:
Dann kommt die Rentenversicherung
in Form eines Betriebsprüfers
daher. Und dieser stellt fest, dass 2 Ihrer Minijobber die 400-€-Grenze
weit überschritten haben. Grund:
Beide
400-€-Kräfte haben auch woanders auf 400-€-Basis gearbeitet.
Und dann hält der Betriebsprüfer die Hand auf. Er will
Geld sehen. Von Ihrem Unternehmen!
In dieser Situation gibt es genau 2 Arten von Arbeitgebern – und
Sie haben es JETZT in der Hand, zu welcher der beiden Gruppen Sie gehören.
Wenn Sie ein bisschen
so denken wie ich, gehören
Sie lieber zur 2. Gruppe ...
Und genau dort gehören Sie ab sofort hin!
Denn
mit dem neuen Informationsbrief „Teilzeitkräfte & Aushilfen
aktuell“ gibt es jetzt eine top-aktuelle Informationsquelle
für Sie, mit der Sie garantiert
betriebprüfungssicher
- Aushilfen abrechnen,
- Minijobber einsetzen und
- Teilzeitkräfte entlohnen!
Und das Beste:
Wenn Sie
jetzt hier klicken, erhalten
Sie die brandneue Ausgabe von
„Teilzeitkräfte &
Aushilfen aktuell“ GRATIS.
Denken Sie nur an folgenden Fall:
Und der handelt genau von
den 9.331,02 €, von denen am Anfang schon
die Rede war:
Sie haben einige 400-€-Kräfte
im Unternehmen. Natürlich achten Sie dann genau darauf, dass bei
denen die 400-€-Grenze auch eingehalten wird
Doch im Rahmen einer Betriebsprüfung merken Sie, wie
das Gesicht des Betriebsprüfers zu strahlen beginnt. Sie
ahnen Böses. Und tatsächlich:
Mit strahlendem Lächeln beugt er sich zu Ihnen herüber
und sagt:
Das
kostet Sie jetzt 9.331,02 €!
„Was ist passiert?“, fragen Sie ganz verdattert. Der Betriebsprüfer
lächelt noch breiter:
„Für Ihre Branche
gilt ein als allgemein verbindlich deklarierter Tarifvertrag. Demnach
steht Ihren Aushilfen ein Stundenlohn von 11 € zu. Ihr Unternehmen
zahlt aber nur 8,50 €. Bei der Betrachtung
der 400-€-Grenze gelten aber die 11 €. Ob Sie die tatsächlich
zahlen, ist vollkommen egal.“
Auch
wenn Sie jetzt denken: „Sind wir denn jetzt im Wilden Westen …?“
…ist
genau das traurige Realität! Ja, dieser Fall kommt bei Betriebsprüfungen
immer häufiger vor. Und das Schlimme: Sie können nichts dagegen
tun. Denn die Gerichte, zuletzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
(Az. L 16 R 2/07), stehen voll hinter dieser Vorgehensweise:
Deshalb beherzigen Sie unbedingt den Tipp aus „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“:
Überprüfen Sie jetzt unverzüglich, ob für Ihr Unternehmen
ein Tarifvertrag gilt, nach dem Sie Ihren Teilzeitkräften und Aushilfen
möglicherweise ein höheres Entgelt zahlen müssen! Denn
sonst schlägt die Phantomlohnfalle zu.
Gut, solche Tipps zu haben?
Genau
das ist ja das Ziel meines neuen Informationsbriefs „Teilzeitkräfte
& Aushilfen
aktuell“:
Es kann im Unternehmensalltag
immer wieder mal vorkommen, dass Sie Teilzeitkräfte
zu Überstunden heranziehen müssen. Vor allem in der Urlaubszeit
kann es schließlich zu Personalengpässen kommen.
Doch Achtung!
Gerade bei Mitarbeitern mit reduzierter Arbeitszeit müssen Sie im
Hinblick auf Überstunden einiges beachten! Zum Beispiel:
Kennen
Sie alle 33 Zugaben, die Sie Ihren Minijobbern
2010 steuerfrei geben können? 
Wenn nicht – oder wenn
Sie nicht ganz sicher sind, dann klicken
Sie gleich hier! Denn dann erhalten Sie zusammen mit Ihrer
Gratis-Test-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen
aktuell“ und Ihrem 25-teiligem Minijob-Praxispaket die exklusive Broschüre
mit den 33
besten Zugaben, die Sie Ihren Minijobbern 2010 geben können.
Ihr
Vorteil:
Mit diesen Tipps können Sie mühelos die 400-€-Grenze
knacken – ohne dass aus dem 400-€-Jobber ein sozialversicherungspflichtiger
Mitarbeiter wird.
Ich
will Ihnen nicht zu viel verraten, aber die Wette gehe ich ein:
Sie werden in dieser exklusiven
Broschüre zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten entdecken, die ganz einfach umzusetzen sind und die Ihnen einen enormen
Handlungsspielraum eröffnen.
Denken Sie nur an diesen Fall:
Schon seit Jahren arbeitet
Frau Müller auf 400-€-Basis bei
Ihnen. Doch sowohl die Stundenzahl als auch die Gehaltsgrenzen sind ausgereizt.
Würden Sie Frau Müller auch nur einen Cent mehr zahlen, wäre
die 400-€-Grenze gesprengt.
Andererseits verlangt Frau
Müller nun eine Erhöhung. Sie möchte
nicht noch weitere Jahre für denselben Stundenlohn arbeiten.
Was tun? Vor allem
dann, wenn Sie diese Mitarbeiterin nicht verlieren möchten?
Es
eröffnet Ihnen genau 33 Möglichkeiten, Frau Müller mehr
zu geben, ohne dass die 400-€-Grenze auch nur im Entferntesten berührt
wird.
Glauben Sie nicht?
Dann machen Sie doch einfach die Probe aufs Exempel und fordern Sie
Ihre Gratis-Test-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ zum kostenlosen Test
inklusive Ihrer GRATIS-Geschenke an! |
An dieser Stelle werde ich oft gefragt:
"Welche Themen erwarten mich denn in meiner persönlichen
Gratis-Test-Ausgabe von Teilzeitkräfte & Aushilfen
aktuell?"
Die Antwort gebe ich Ihnen gerne.
Und das für
Sie vielleicht Allerwichtigste:
Auf
das, was Sie in „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“
lesen,
können Sie sich zu 100 % verlassen!
Geprüfte
Qualität!
Denn immer, wenn Sie einen Tipp nutzen oder umsetzen möchten, können
Sie ganz sicher sein: Was in „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ steht, das stimmt auch. Denn jede Seite wird von
unabhängigen Gutachtern kritisch geprüft, bevor sie zum Druck
freigegeben wird. Mehr noch:
Anzeigenfrei
= 100 % Nutzen und garantierte Unabhängigkeit
Wenn Sie heute ein Magazin oder eine Zeitschrift kaufen, besteht jede
Ausgabe zu 30 bis 50 % aus bezahlten Anzeigen. Ganz anders der neue
Informationsbrief „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“. Es
werden grundsätzlich keinerlei Anzeigen aufgenommen. Das heißt:
100 % Nutzwert! 100 % Arbeitgebersicht!
Ihre Antwort lohnt
sich auf jeden Fall für Sie! Denn Sie erhalten Gratis-Geschenke und die aktuelle Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ GRATIS. Wenn Sie JETZT antworten!
Mein Tipp
für Sie:
Klicken
Sie gleich hier und fordern Sie Ihre
GRATIS-Ausgabe von „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ und diese exklusiven
Gratis-Geschenke GLEICH an.
Zögern Sie nicht – lassen Sie Ihre Vorteile
nicht ungenutzt verstreichen!
Antworten Sie jetzt!
Mit besten Grüßen
Britta Schwalm
Chefredakteurin
PS: Mit „Teilzeitkräfte & Aushilfen aktuell“ steht Ihnen immer ein Helfer zur Seite. Es ist Ihr Rund-um-Sorglos-Paket!
Ihr Rundum-Sorglos-Paket:
 |
1. Internet-Service: Alle
wichtigen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten ergänzend
zu "Teilzeitkräfte und Aushilfen aktuell" GRATIS downloaden.
Dazu: tagesaktuelle Meldungen. Damit Sie immer auf dem Laufenden
sind. |
 |
2. Wöchentliches E-Mail Update: Alle aktuellen Änderungen erhalten Sie ganz bequem per E-Mail. Kurz & kompakt informiere ich Sie darüber, was aktuell für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung ist. |
 |
3. Rund-um-die-Uhr-E-Mail-und-Fax-Hotline: Schicken Sie Ihre Fragen per
E-Mail oder Fax. 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche. Ich antworte Ihnen stets prompt! |
 |
4. Kunden-Service
rund um die Uhr: Wir sind – und das können
Sie wörtlich nehmen – immer für Sie da! Unter der deutschen Festnetz-Nummer 0228 - 955 01 20 beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und Anliegen. |
|